Patientenverfügung
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Patientenverfügung

Eine  Patientenverfügung soll helfen, Klarheit zu schaffen, wie man an seinem  Lebensende medizinisch betreut werden möchte. Formulare sollen bei der  Entscheidungsfindung helfen.

Eine Patientenverfügung kommt nur zum Tragen, wenn eine Person nicht  mehr urteilsfähig ist. Beispielsweise nach einem schweren Unfall,  Hirnschlag, Herzstillstand, bei einer schweren Krankheit oder bei einer  Alterskrankheit wie Demenz. In einer Patientenverfügung hält die Person  fest, dass lebenserhaltende Massnahmen unterlassen oder abgebrochen  werden sollen, wenn keine Aussicht auf Besserung ist und der individuelle  Sterbensprozess durch medizinische Massnahmen nur verlängert würde.  Wichtig ist, dass sie schriftlich abgefasst, datiert und vom Verfasser  handschriftlich unterzeichnet ist.

Wann ist eine Patientenverfügung ungültig?

Eine Patientenverfügung ist ungültig, wenn sie nicht im urteilsfähigen  Zustand verfasst wurde, nicht richtig unterzeichnet ist und Forderungen  enthält, welche nicht mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Man kann  beispielsweise keine aktive Sterbehilfe verlangen. Es ist schriftlich zu begründen, wenn einer Patientenverfügung nicht entsprochen wird.

Kann sie gerändert werden?

Solange man urteilsfähig ist, kann eine Patientenverfügung jederzeit  gerändert werden. Damit zeigt sich, dass dies der jetzige aktuelle Wille  ist. Zum Beispiel, dass man doch nicht künstlich ernährt werden möchte.  Die Patientenverfügung wird dadurch verbindlicher. Die Gültigkeit behält sie auch ohne Erneuerung. Eine Erneuerung im Abstand von zwei Jahren  ist sinnvoll.

Wann mache ich eine ausführliche Patientenverfügung, wann eine ganz kurze?

Ist eine konkrete Erkrankung mit vorhersehbaren Komplikationen oder  Krankheitsverlauf vorhanden, ist eine detaillierte Patientenverfügung  und ein beratendes Gespräch sinnvoll. Auch wenn man jetzt schon  spezielle Bedürfnisse hat. Ist man aber gesund und fühlt sich dem  Sterben noch sehr fern, dann reicht durchaus auch eine einfache  Verfügung. Diese Entscheide sind letztlich sehr individuell.

Im Folgenden ein Link zu versch. Verfügungen zum Herunterladen und Ausfüllen

Patientenverfügungen FMH