Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung soll helfen, Klarheit zu schaffen, wie man an seinem Lebensende medizinisch betreut werden möchte. Formulare sollen bei der
Entscheidungsfindung helfen.
Eine Patientenverfügung kommt nur zum Tragen, wenn eine Person nicht mehr urteilsfähig ist. Beispielsweise nach einem schweren Unfall, Hirnschlag, Herzstillstand, bei
einer schweren Krankheit oder bei einer Alterskrankheit wie Demenz. In einer Patientenverfügung hält die Person fest, dass lebenserhaltende Massnahmen unterlassen oder abgebrochen werden sollen,
wenn keine Aussicht auf Besserung ist und der individuelle Sterbensprozess durch medizinische Massnahmen nur verlängert würde. Wichtig ist, dass sie schriftlich abgefasst, datiert und vom Verfasser
handschriftlich unterzeichnet ist.
Wann ist eine Patientenverfügung ungültig?
Eine Patientenverfügung ist ungültig, wenn sie nicht im urteilsfähigen Zustand verfasst wurde, nicht richtig unterzeichnet ist und Forderungen enthält, welche nicht mit
dem geltenden Recht vereinbar sind. Man kann beispielsweise keine aktive Sterbehilfe verlangen. Es ist schriftlich zu begründen, wenn einer Patientenverfügung nicht entsprochen wird.
Kann sie gerändert werden?
Solange man urteilsfähig ist, kann eine Patientenverfügung jederzeit gerändert werden. Damit zeigt sich, dass dies der jetzige aktuelle Wille ist. Zum Beispiel, dass man
doch nicht künstlich ernährt werden möchte. Die Patientenverfügung wird dadurch verbindlicher. Die Gültigkeit behält sie auch ohne Erneuerung. Eine Erneuerung im Abstand von zwei Jahren ist sinnvoll.
Wann mache ich eine ausführliche Patientenverfügung, wann eine ganz kurze?
Ist eine konkrete Erkrankung mit vorhersehbaren Komplikationen oder Krankheitsverlauf vorhanden, ist eine detaillierte Patientenverfügung und ein beratendes Gespräch
sinnvoll. Auch wenn man jetzt schon spezielle Bedürfnisse hat. Ist man aber gesund und fühlt sich dem Sterben noch sehr fern, dann reicht durchaus auch eine einfache Verfügung. Diese Entscheide
sind letztlich sehr individuell.
Im Folgenden ein Link zu versch. Verfügungen zum Herunterladen und Ausfüllen
Patientenverfügungen FMH
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