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Es gibt heute viele Patienten, die auf eine Organtransplantation warten, weil sie an einer schweren Erkrankung eines Organes leiden. Wenn es sich dabei um ein lebenswichtiges Organ wie
z.B. das Herz handelt, nehmen Lebensqualität und Lebenserwartung von Tag zu Tag ab. Diese Menschen können nur durch eine Organspende gerettet werden, zu der sich eine andere Person bereit erklärt hat. Wenn es sich
um ein nicht lebenswichtiges Organ wie z.B. die Niere handelt, können die Patienten unter Umständen auch dank einer Ersatzbehandlung überleben. Sie leben dann aber in einer grossen Abhängigkeit und eine
Transplantation kann wieder zu einer normalen Lebensqualität führen.
Was ist eine Transplantation?
Dies ist eine Operation, bei der ein krankes Organ durch ein gesundes ersetzt wird, das einem Verstorbenen entnommen wurde.
Welches sind die Voraussetzungen für eine Organentnahme?
Diese ist natürlich nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden ist. Das ist einerseits bei einem Herz- und Atemstillstand der Fall, wobei dann nur die
Nieren entnommen werden können und die Spende innerhalb kürzester Zeit erfolgen muss. Andererseits kann auch ein Hirntod eintreten, d.h. alle Gehirnfunktionen sind vollständig und unwiderruflich erloschen wie dies
z.B. bei einer Hirnblutung oder einer schweren Schädelhirnverletzung der Fall sein kann. In diesem Fall muss die Funktion der anderen Organe bis zur Entnahme künstlich aufrechterhalten werden. Der Hirntod wird
mittels spezieller Tests durch Aerzte festgestellt, die unabhängig vom Transplantationsteam arbeiten.
Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?
Jeder vor seinem 70. Lebensjahr Verstorbene kommt als Organspender in Frage. Dabei ist das biologische Alter von viel grösserer Bedeutung als die Anzahl der Lebensjahre. Anders
ausgedrückt: der Gesundheitszustand des Spenders vor seinem Tod entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Deshalb werden vor der Organentnahme spezielle Untersuchungen durchgeführt, um Funktion und
Eignung der für die Transplantation vorgesehenen Organe zu bewerten.
Welche Organe und Gewebe können gespendet werden?
Bei den Organen eignen sich Herz, Lungen, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren und Dünndarm. Bei den Geweben verwendet man Hornhaut, Gehörknöchelchen, Knochen, Herzklappen, Blutgefässe,
Haut, Knochenmark und Blut.
Nach welchen Kriterien werden Empfänger/Spender ausgewählt?
Der auf einer Warteliste registrierte Organempfänger wird nach Blutgruppe, Gesundheitszustand, Gewebeverträglichkeit mit dem Spender, Grösse und Gewicht ausgesucht. Der verstorbene
Spender wird der nationalen Koordinationsstelle angemeldet, welche die verfügbaren Organe nach genau definierten Verteilungsgrundsätzen den sechs schweizerischen Transplantationszentren zuteilt. Kann eine Person,
die einer Organspende zustimmt, vor ihrem Tod darüber entscheiden, wer als potentieller Empfänger in Frage kommt? Nein, ethische Prinzipien und medizinische Kriterien lassen dies nicht zu. Die Organspende ist anonym
und gratis.
Kann man bereits zu Lebzeiten Organe spenden?
Ja. Die in der Praxis am häufigsten vorgenommene Transplantation von einem lebenden Spender ist die Uebertragung einer Niere. Sie ist aber nur zwischen Familienangehörigen und eventuell
zwischen Ehepartnern erlaubt. Ein Spezialfall ist das Blutkörperchen bildende Knochenmark, das nur von lebenden Spendern entnommen werden kann. Es darf auch auf nicht verwandte Personen übertragen werden.
Was geschieht mit dem Leichnam nach der Organspende?
Die Organentnahme verändert das Aussehen des Verstorbenen ausser der Operationsnarbe nicht. Der Leichnam wird anschliessend der Familie übergeben, die die gewünschte Bestattungszeremonie
einleiten kann.
Wie stellen sich die Kirchen zum Thema Organspende?
Alle grossen Weltreligionen haben sich eindeutig für die Organspende und die Transplantation ausgesprochen.
Wie sieht die juristische Situation aus?
In der Schweiz hat jeder Kanton sein eigenes Gesundheitsgesetz. In bestimmten Kantonen wird die Zustimmung des Spenders oder seiner nächsten Verwandten angenommen, wobei eine Einsprache
möglich ist. In anderen Kantonen muss diese Einwilligung ausdrücklich von den Angehörigen erteilt werden. Die schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften veröffentlichte bindende medizinisch-ethische
Richtlinien.
Wie teilt man seine Bereitschaft zur Organspende mit?
Bei der Organisation „Swisstransplant“ kann ein spezieller Spenderausweis bestellt werden (Adresse: Kantonales Universitätsspital, 24 rue Micheli-du-Crest, 1211 Genf 14, Tel. 157
0234). Diesen soll man ausfüllen und stets bei sich tragen. Falls bestimmte Organe nicht gespendet werden möchten, kann man dies auf dem Ausweis vermerken. Zusätzlich wird empfohlen, die Familienangehörigen über
den Spenderwunsch zu informieren. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Der Spenderwunsch kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, der Name ist in keinem Register vermerkt, man kann einfach
den Spenderausweis vernichten und die Angehörigen informieren.
Beeinträchtigen Krankheiten die Spendereignung?
Personen, die an schweren Infektionen oder an Krebs leiden, können ihre Organe im Prinzip nicht spenden. Jeder Fall wird jedoch individuell von einem Aerzteteam beurteilt. Aids-Kranke
kommen als Organspender nicht in Frage.
Wer bezahlt die Transplantationen?
In den meisten Fällen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Nicht erstattete Beträge werden vom Spital übernommen, in dem die Transplantation durchgeführt wurde.
Selbstverständlich entstehen der Familie des Spenders durch die Organentnahme keine Kosten.
Welches sind die Transplantationszentren in der Schweiz?
Zur Zeit gibt es sechs Zentren, in denen Organverpflanzungen durchgeführt werden: Basel, Bern, Genf, Lausanne, St. Gallen und Zürich. Alle gängigen Transplantationen werden in unserem
Land durchgeführt. „Swisstransplant“, die schweizerische nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, ist für die Koordination zuständig. Potentielle Organempfänger befinden sich immer in einer
schwierigen und beängstigenden Situation. Aus Mangel an Organen sterben jedes Jahr zahlreiche Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Die Empfänger hingegen können häufig ein neues Leben beginnen, das sie in
erster Linie der Organspende eines Mitmenschen verdanken.
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